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Verjährung von vor EU-Beitritt entstandenen Eingangsabgabenschuldigkeiten; ob Abgabe hinterzogen ist, ist Vorfrage für Verjährung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/24 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

§ 207 Abs 2 BAO

§ 74 Abs 2 ZollR-DG

1. Für vor dem EU-Beitritt Österreichs entstandene Eingangsabgabenschuldigkeiten blieben die damaligen Verjährungsfristen anwendbar.

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