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Keine Gemeinnützigkeit bei Förderung der beruflichen Interessen bestimmter Stände, Personengruppen oder Wirtschaftszweige

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/19 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

§ 35 BAO

In der Förderung beruflicher Interessen bestimmter Stände, Personengruppen oder Wirtschaftszweige liegt kein gemeinnütziger Zweck.

VwGH 20.07.1999, 99/13/0078

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