vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Begriff „unangemessen hoch“ in § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 verstößt nicht gegen das Legalitätsprinzip des Art 18 Abs 1 B-VG.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/400 Heft 18 v. 15.9.2000

Hinweise auf Indexsteigerungen oder eine Kaufpreiserhöhung von Kfz durch die (ab 1992) eingeführte NoVA können bei der Prüfung der Angemessenheit bei PKW gem § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 dahingestellt bleiben. Eine höhere Einkommensklasse oder die gesellschaftliche Stellung eines Rechtsanwaltes vermögen an der Beurteilung der repräsentativen Mitveranlassung bei Anschaffungskosten von rd 470.000 S nichts zu ändern

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte