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Beweislast bei privater Kfz-Nutzung: Die Lebenserfahrung gebietet nicht zwingend, aus der bloßen Existenz eines Privatfahrzeuges des Geschäftsführers auf das Unterbleiben jeglicher privater Nutzung des der Ges gehörenden Fahrzeuges zu schließen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/398 Heft 18 v. 15.9.2000

§ 15 Abs 2 EStG 1988

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