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Sind Fahrten zu Fortbildungseinrichtungen nicht von der Arbeitsstätte aus angetreten worden, sind die angefallenen Fahrtkosten auch nicht mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw der Pendlerpauschale abgegolten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/370 Heft 16 v. 15.8.2000

§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988

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