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Kriterien für die ­Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/350 Heft 15 v. 1.8.2000

die Vereinbarung einer Betriebspflicht gilt als wichtigstes Kriterium eines Pachtvertrages; unter dem Begriff der „öffentlichen Mittel“ gem § 1 Abs 4 Z 1 MRG sind nur Wohnbauförderungsmittel zu verstehen; die wirtschaftliche Betrachtungsweise hat nur der Beurteilung des Sachverhalts, nicht aber der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen zu dienen

§ 28 Abs 5 EStG 1988

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