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Gemälde sind keine abnutzbaren Wirtschaftsgüter; eine Teilwertabschreibung gem § 6 Z 2 lit a EStG kommt jedoch in Betracht.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/348 Heft 15 v. 1.8.2000

Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Familienverträgen. Aus Erlässen des BMF können keine subjektiven Rechte abgeleitet werden

§ 6 Z 2 lit a EStG 1988, § 16 Abs 1 EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988

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