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Zeitpunkt, ab dem die Beschwerdefrist bei einer Berichtigung eines B gem § 293 BAO zu laufen beginnt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/342 Heft 14 v. 15.7.2000

§ 293 BAO

Die Beschwerdefrist gegen den berichtigten B ist nur dann von der Zustellung des BerichtigungsB an zu rechnen, wenn erst in der berichtigten Fassung des B ein Eingriff in die Rechte oder rechtlichen Interessen des Bf zum Ausdruck gekommen ist.

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