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Seit dem Erk verst Sen vom 18. 10. 1995, 91/13/0037, 0038, Slg 7038/F ist das Verschulden eines Vertreters gem § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO im Zusammenhang mit der USt wie bei anderen Abgaben (mit Ausnahme der LSt und der KESt) zu beurteilen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/336 Heft 14 v. 15.7.2000

§ 9 Abs 1 BAO, § 80 Abs 1 BAO

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