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Kosten einer Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung) auch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit aus privaten Gründen nicht zumutbar ist.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/328 Heft 14 v. 15.7.2000

Vor Erlassung eines AufhebungsB gem § 299 Abs 2 BAO muss der Sachverhalt einwandfrei geklärt sein

§ 16 EStG 1988, § 299 Abs 2 BAO

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