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Eine gem § 880a zweiter Fall ABGB abgegebene Garantiezusage ist in die Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr und die BörsenUSt einzubeziehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/316 Heft 13 v. 1.7.2000

§ 18 Abs 2 Z 3 KVG

§ 880a ABGB

Siehe dazu die Erk VwGH 04.03.1999, 97/16/0424, 25.11.1999 99/16/0399, ARD 5074/27/99, und 27.01.2000, 99/16/0408-430, 0536.

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