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Einzelleistungen (Begleitung zu Trainingslagern oder Wettkämpfen, etc) sind in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als unselbständige Teile einer einheitlichen Leistung als Trainer anzusehen.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/312 Heft 13 v. 1.7.2000

Lässt sich eine qualitative Gewichtung nicht durchführen, wäre darauf abzustellen, ob der Unternehmer in zeitlicher Hinsicht zum wesentlichen Teil im Inland geworden ist

§ 3 Abs 11 UStG 1972

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