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Ein wirksam zugestellter B als Voraussetzung für eine B-Beschwerde; nach der Sonderbestimmung des § 8 Abs 1 GEG beginnt die Verjährung bereits mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft zu laufen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/280 Heft 12 v. 15.6.2000

§ 8 GEG

§ 2 Z 1 lit c GGG

Art 131 B-VG

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