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(Zwangs-)Ausgleich des Primärschuldners steht einer Haftung für die Ausgleichsquote übersteigende AbgSchulden nicht entgegen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/286 Heft 12 v. 15.6.2000

§ 9 Abs 1, 80 ff BAO

§ 53 AO

§ 156 KO

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