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Vertragliche Verpflichtung zur Pflege der Eltern als Gegenleis-tung für deren Haus begründet keine Zwangsläufigkeit der Pflegekosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/271 Heft 12 v. 15.6.2000

§ 34 Abs 3 EStG 1988

Sachverhalt: Der Bf machte in seinem Antrag auf Jahresausgleich Aufwendungen für seine Wohnung in Wien sowie Kilometergeld für Familienheimfahrten geltend.

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