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Haftung des Gf für Schulden der Ges; das Fehlen liquider Mittel kann das Unterlassen der Abfuhr von LSt - im Gegensatz zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum FLAG - nicht entschuldigen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/250 Heft 11 v. 1.6.2000

§ 9 Abs 1 BAO, § 80 BAO, § 78 EStG, § 83 Abs 1 EstG, § 30 KO, § 158 StGB

vgl auch 96/14/0081; 96/14/0082; 96/14/0083

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