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Regelung des Vlbg Abgabenverfahrensrechts, wonach Erklärungen nur binnen Monatsfrist berichtigt werden können, allenfalls gemeinschaftsrechtswidrig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 288 Heft 9 v. 1.5.1999

§ 82 Abs 2 Vlbg AbgabenverfahrensG

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