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Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit stellt nur auf die gesamte Betätigung im Rahmen des konkreten Betriebes ab

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 742 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988

1. Das Tatbestandsmerkmal des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit stellt nur auf die gesamte Betätigung im Rahmen des konkreten Betriebes, nicht aber auf die gesamten Erwerbseinkünfte ab.

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