§ 6 Z 9 lit b EStG 1988
§ 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1988
Für die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten von vermieteten Gebäuden ist das Ertragswertverfahren ein taugliches Instrument. Dass bei einem zur Gänze den mietrechtlichen Beschränkungen unterliegenden Gebäude (mit entsprechend niedrigen Mieten) der Substanzwert ein entscheidendes Kriterium darstellen soll, müsste vom AbgPfl dargetan werden. Ein bestandfreies Gebäude kann mit einem vollvermieteten Gebäude für Zwecke der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten nicht verglichen werden.