vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bindung der Berufungsbeh bei Strafbemessung an in erstinstanzlichem B genannte Verkürzungsbeträge bei Teilrechtskraft des Schuldspruches

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 710 Heft 23 v. 1.12.1999

§ 136 zweiter Satz FinStrG

§ 138 Abs 2 FinStrG lit a und e FinStrG

Erwächst der erstinstanzliche Schuldspruch in Teilrechtskraft, steht für die BerufungsBeh bindend fest, dass die im Schuldspruch umschriebene Tat begangen wurde. Die BerufungsBeh hat daher bei der Strafbemessung von den in der Tatumschreibung genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte