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AbgB betreffen jeweils nur bestimmtes Veranlagungsjahr; objektiver Grenzen der Rechtskraft; gesonderter Prüfung des Vorliegens von Liebhaberei pro Veranlagungsjahr

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 702 Heft 23 v. 1.12.1999

§ 92 BAO

§ 198 BAO

§ 1 Abs 1 LVO 1993

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