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Existiert kein AbgB, so kann der Haftungspfl seine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abg im Haftungsverfahren vorbringen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 665 Heft 22 v. 15.11.1999

§ 276 Abs 1 BAO

§ 303 Abs 4 BAO

§ 307 Abs 3 BAO

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