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Kriterien für das Vorliegen eines Betriebserwerbes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 641 Heft 22 v. 15.11.1999

§ 10 Abs 5 EStG 1988

1. Ein Betriebserwerb liegt vor, wenn ein in sich organisch geschlossener Kreis von Wirtschaftsgütern übereignet wird, der die wesentliche Grundlage des Betriebes bildet, wenn also ein lebender Betrieb veräußert wird und der Erwerber dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen.

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