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Die Rechtmäßigkeit der den Buchungen zugrundeliegenden AbgFestsetzungen ist im AbgFestsetzungsverfahren - und nicht im Abrechnungsbescheidverfahren - zu klären

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 624 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 216 BAO

§ 239 Abs 1 BAO

Für die Rückzahlung von Guthaben gem § 239 Abs 1 BAO sind die tatsächlich durchgeführten Buchungen maßgebend. Die Rechtmäßigkeit von Buchungsvorgängen ist im Abrechnungsbescheidverfahren zu klären. Die Rechtmäßigkeit der den Buchungen zugrundeliegenden AbgFestsetzungen ist hingegen im AbgFestsetzungsverfahren zu klären.

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