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Voraussetzung für die Erwirkung eines B iSd § 4 Abs 4 Z5 EStG 1988

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 601 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988

1. Zur wissenschaftlichen Tätigkeit gehören die wissenschaftliche Forschung, die wissenschaftliche Lehre und die praktische Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse, wenn sie das Merkmal der Wissenschaftlichkeit aufweist.

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