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Die Begünstigung des Sanierungsgewinns setzt die Sanierungsfähigkeit des Betriebes voraus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 44 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 36 EStG 1988

§ 11 Abs 3 GewStG 1953

Die Sanierungsfähigkeit des Betriebes ist eine der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes. Demnach liegt keine begünstigte Sanierung vor, wenn der Schulderlass gegenüber einem Unternehmen erfolgt, das sich aufgelöst hat oder sich im Stadium der Abwicklung befindet. Das Unternehmen muss vielmehr durch die Sanierung als Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben.

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