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Der An- und Verkauf von Wertpapieren unter Einschaltung von Banken begründet im allgemeinen keinen Gewerbebetrieb

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 36 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 23 Z 1 EStG 1988

§ 27 Abs 1 EStG 1988

Der An- und Verkauf von Wertpapieren unter Einschaltung von Banken kann nur unter besonderen Umständen einen Gewerbebetrieb darstellen. Diese besonderen Umstände sind zB dann gegeben, wenn Transaktionen auf fremde Rechnung durchgeführt und Dritten gegenüber - etwa im Weg der Unterhaltung eines einschlägigen Büros - Händlerdienste angeboten werden.

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