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Aktien im Betriebs- oder Privatvermögen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 25 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 4 Abs 1 EStG 1988

Erwirbt ein AbgPfl Aktien an einer Ges, die möglicherweise in späteren Jahren Anteile an möglicherweise in der Zukunft zu gründenden Vertriebsges erwerben bzw halten wird, so erwirbt er Wirtschaftsgüter, deren künftige betriebliche Nutzung in keiner Weise feststeht. Diese Aktien sind daher nicht objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt und stellen daher kein Betriebsvermögen dar.

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