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Notwendige Fahrten zu bzw zwischen verschiedenen Tätigkeitsorten bleiben bei der Überprüfung der Ausschließlichkeit oder des Überwiegens einer Tätigkeit nach § 68 Abs 5 EStG 1988 außer Betracht (Auswechseln und Entsorgen mobiler WC-Anlagen)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 50 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 68 Abs 1 und Abs 5 EStG 1988

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