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Das Betreiben eines Tonstudios stellt aufgrund der durchgeführten Kriterienprüfung keine Einkunftsquelle dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 18 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1988

§ nl2 Abs 5 Z 2 UStG 1972

§ 1 Abs 1 LiebhabereiVO 1990

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