vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware für die Vornahme des Vorsteuerabzuges erforderlich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 59 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

§ 11 Abs 1 UStG 1972

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972

1. Die Vornahme des Vorsteuerabzuges setzt eine Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!