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Der BUSt unterliegt das schuldrechtliche Rechtsgeschäft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 541 Heft 19 v. 1.10.1999

§ 17 KVG

§ 18 KVG

Der BUSt unterliegt das schuldrechtliche Rechtsgeschäft, das die Pflicht zur Übertragung (Übereignung) begründet.

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