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Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranlagung vorliegen, gem § 289 Abs 1 BAO.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 482 Heft 17 v. 1.9.1999

Der Erlassung eines NichtveranlagungsB steht eine Berufungsentscheidung, in der eine „ersatzlose Behebung“ eines B ausgesprochen wird, nicht entgegen

§ 198 BAO

§ 289 BAO

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