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Einbeziehung des zu errichtenden Gebäudes in den Erwerbsvorgang, wenn der Erwerber eines Grundstückes an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers vorgegebenes Gebäude gebunden ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 450 Heft 16 v. 15.8.1999

§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987

Ist der Erwerber eines Grundstückes an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers vorgegebenes Gebäude gebunden, dann ist ein Kauf mit herzustellendem Gebäude anzunehmen, selbst wenn über dessen Herstellung gesonderte Verträge abgeschlossen werden.

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