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Gehaltszahlungen an in Arztpraxis beschäftigte Ehefrau sind nur bis zur Höhe der Fremdüblichkeit Betriebsausgaben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 405 Heft 15 v. 1.8.1999

§ 4 Abs 4 EStG 1988

Dienstverträge zwischen nahen Angehörigen können steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als eine Entlohnung stattfindet, wie sie zwischen Fremden üblich ist. Nur diese fremdübliche Entlohnung kann als Betriebsausgabe anerkannt werden.

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