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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 15/1999

Heft 15 v. 1.8.1999

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1988 § 2: Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen
  2. EStG 1972, 1988 § 2 Abs 3: Liebhaberei: Kalkulationszeitraum für stille Beteiligung an Time-Sharing-Gesellschaft
  3. EStG 1988 § 2 Abs 3; LiebhabereiV § 1 Abs 2 Z 2: Liebhaberei wegen besonderer in der Lebensführung begründeter Neigung; Handel mit 1760 Uhren während zweijährigen Zeitraums keine Liebhaberei
  4. EStG 1988 § 2 Abs 3; LiebhabereiV § 1 Abs 2 Z 2: Liebhaberei wegen besonderer in der Lebensführung begründeter Neigung; Handel mit 1760 Uhren während zweijährigen Zeitraums keine Liebhaberei
  5. EStG 1988 § 4 Abs 4: Gehaltszahlungen an in Arztpraxis beschäftigte Ehefrau sind nur bis zur Höhe der Fremdüblichkeit Betriebsausgaben
  6. EStG 1988 § 16 Abs 1, § 25 Abs 1 Z 1 lit a: Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors für freiwillige Forschungstätigkeiten sind keine Werbungskosten
  7. EStG 1988 § 18 Abs 3 Z 2 lit a, § 33 Abs 4, 57 Abs 2, § 59 Abs 1, § 106: Rückwirkender Entfall des Alleinverdienerabsetzbetrages
  8. EStG § 22 Z 1 lit a, § 22 Z 3, § 23 Z 2: Darbietung von Volksmusik als künstlerische Tätigkeit bzw als Gewerbebetrieb
  9. EStG 1988 § 25 Abs 1 Z 4 lit b: Unter den Begriffen "Stadträte (amtsführende Gemeinderäte)" sind die einzelnen Mitglieder des Stadtrates und des Gemeindevorstandes zu verstehen
  10. EStG 1988 § 34 Abs 3: Es besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln für die Abwendung einer Konkursgefahr des Ehegatten
  11. EStG 1988 § 41 Abs 2, UStG 1972 § 21 Abs 8: Für einen Antrag nach § 41 Abs 2 EStG 1988 ist keine besondere Form erforderlich
  12. EStG 1988 § 45 Abs 3, KStG 1988 § 24 Abs 3: Ergibt ein Unterschiedsbetrag iSd §45 Abs 3 EStG eine Gutschrift, entsteht diese Gutschrift mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides
  13. LiebhabereiV § 2 Abs 2: Es liegt keine Einkunftsquelle vor, wenn bei einer auf einen bestimmten begrenzten Zeitraum ausgerichteten Tätigkeit kein Gesamtgewinn erzielbar ist
  14. KStG 1966 § 8 Abs 4, UStG 1972 § 2 Abs 2 Z 2; GewStG 1953 § 1 Abs 2 Z 2; BAO § 292: Für das Vorliegen der wirtschaftlichen Unterordnung ist zwischen Organträger und Organ ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich;
  15. ErbStG § 15 Abs 1 Z 17: Keine ErbSt-Befreiung für Pflichtteil, den der Alleinerbe zwecks Auszahlung an den Pflichtteilsberechtigten einem (ErbSt-freien) Sparbuch entnimmt
  16. WGG § 30 Abs 3: Notwendige Ermittlungen zur Klärung, ob eine Wohnung der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses einer Person dient
  17. GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Keine Bauherreneigenschaft, wenn Liegenschaftserwerb an ein konkret durchgeplantes Bauprojekt gebunden ist; in diesem Fall sind auch die Baukosten in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen
  18. BewG §§ 6, 64: Rückstellungen für Ansprüche aus einem Sozialplan sind keine Betriebsschulden
  19. BAO § 9 Abs 1, § 77 Abs 2, § 80 Abs 1, §§ 216, 235: Auch der Haftungspflichtige ist zur Stellung eines Antrages nach § 216 BAO legitimiert; für gelöschte Abgabenansprüche kann keine Haftung geltend gemacht werden
  20. VersStG § 1 Abs 1, FeuerschutzStG § 1 Abs 1: Voraussetzung für die Minderung der Bemessungsgrundlage durch einen Rabatt ist, daß dieser im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld feststeht und eingelöst wurde
  21. BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1: Reichen die vorhandenen Mittel zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger nicht aus, hat der Vertreter darzutun, daß er den Abgabengläubiger bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat
  22. BAO §§ 50, 85; VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit c: Erhebung eines Rechtsmittels eventualiter ist zulässig; eine Berufungsbehörde, die über eine (noch) nicht wirksam erhobene Berufung in der Sache eine Berufungsentscheidung fällt,
  23. BAO § 92, § 184 Abs 3, § 188; VwGG § 34 Abs 1: Schätzungsberechtigung bei Fehlen von Büchern oder Aufzeichnungen; Eingriff in Rechte der Gesellschaft durch Bescheid einer KG
  24. BAO § 167; UStG 1972 § 11; EStG 1988 § 36: Beurteilung, ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind
  25. BAO §§ 212a, 275: Aussetzung der Einhebung einer Abgabe während Berufungsverfahren gegen einen Zurücknahmebescheid
  26. BAO § 250 Abs 1 lit d, § 275: Umfang der erforderlichen Begründung einer Berufung
  27. BAO § 250 Abs 1 lit d, § 275: Umfang der erforderlichen Begründung einer Berufung; kein Mängelbehebungsauftrag zur Beibringung von Beweismitteln
  28. BAO § 303 Abs 1 lit b: Keine Wiederaufnahme, wenn die Partei wegen mangelnder Information über die Auswirkung einzelner Sachverhaltselemente, wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung des Sachverhalts
  29. FinStrG § 83 Abs 1: Begründungserfordernisse für Verfügungsbescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
  30. FinStrG § 83 Abs 1: Begründungserfordernisse für Verfügungsbescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
  31. Stmk Getränke- und SpeiseabgabenG, Stmk LAO §§ 91, 95, § 149 Abs 1: Ein Mangel des Parteiengehörs im Verfahren 1. Instanz gilt als saniert, wenn der Bf im Berufungsverfahren mit der Berufung ausreichend Gelegenheit hatte,