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Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte an; rechtskräftige Abgabenfestsetzung hindert nicht die Besteuerung desselben Geschäfts bei einer anderen Person

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 364 Heft 13 v. 1.7.1999

§ 21 BAO

§ 23 Abs 2 BAO

§ 284 Abs 1 BAO

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