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Weist jemand in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt, schuldet er diesen Betrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 356 Heft 13 v. 1.7.1999

§ 11 Abs 14 UStG 1972

Weist jemand in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt, schuldet er diesen Betrag.

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