Die Initiative zum Abschluß der Abfindungsvereinbarung darf nicht vomPensionsberechtigten ausgegangen sein
§ 67 Abs 8 lit a EStG 1988
Die Initiative zum Abschluß der Abfindungsvereinbarung darf nicht vomPensionsberechtigten ausgegangen sein
§ 67 Abs 8 lit a EStG 1988