KommStG 1988: § 2 Abs 5: Eine aufgrund des Gesetzes oder einer beh Anordnung bestehende Verpflichtung des Empfängers zur Annahme der Leistung ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Hoheitsbetriebe
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 908 Heft 24 v. 15.12.1998