Art 137 B-VG
§ 57 Abs 6 HKG
Im Rahmen einer Klage nach Art 137 B-VG (hier: Klage der Wirtschaftskammer Österreich gegen den Bund auf Auszahlung der Kammerumlage) kann der Bekl nicht die Aufrechnung mit einer solchen Gegenforderung einwenden, die nicht ihrerseits mit einer Klage nach Art 137 B-VG betrieben werden könnte. Einer Gegenforderung des Bundes gegen die Wirtschaftskammer Österreich konnte daher im Verfahren keine Bedeutung zukommen.