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B-VG Art 137; HKG § 57 Abs 6: Klage der Wirtschaftskammer Österreich gegen den Bund auf Auszahlung der Kammerumlage

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1998, 864 Heft 24 v. 15.12.1998

Art 137 B-VG

§ 57 Abs 6 HKG

Im Rahmen einer Klage nach Art 137 B-VG (hier: Klage der Wirtschaftskammer Österreich gegen den Bund auf Auszahlung der Kammerumlage) kann der Bekl nicht die Aufrechnung mit einer solchen Gegenforderung einwenden, die nicht ihrerseits mit einer Klage nach Art 137 B-VG betrieben werden könnte. Einer Gegenforderung des Bundes gegen die Wirtschaftskammer Österreich konnte daher im Verfahren keine Bedeutung zukommen.

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