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GGG § 2 Z 4: Pfandrechtseinverleibung, Gebührenbefreiung GGG §§ 9, 30; ZPO § 63: Verfahrenshilfe, Gebührenfreiheit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 813 Heft 23 v. 1.12.1998

§ 2 Z 4 GGG

Der Wegfall einer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld gegebenen Voraussetzung einer Gebührenbefreiung nach dem maßgeblichen Zeitpunkt hat keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung (hier: Verkauf des Eigenheims der Bausparer lange nach Eintragung des Pfandrechtes).

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