§ 14 TP 6 GebG
Dass eine Eingabe, in der beantragt wird, die Entziehung der Lenkerberechtigung aufzuheben, im Privatinteresse des Einschreiters gelegen ist, liegt auf der Hand und bedarf keiner weiteren Begründung.
§ 14 TP 6 GebG
Dass eine Eingabe, in der beantragt wird, die Entziehung der Lenkerberechtigung aufzuheben, im Privatinteresse des Einschreiters gelegen ist, liegt auf der Hand und bedarf keiner weiteren Begründung.