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EStG 1988 § 4; BAO § 307 Abs 2: Zu den Anschaffungskosten des Mietrechtes kann nur ein über das angemessene Nutzungsentgelt hinausgehendes Entgelt zählen. RL, durch die bloß die Rechtsauffassung des BMF mitgeteilt wird, entfalten nicht die Wirkung des § 307 Abs 2

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 762 Heft 22 v. 15.11.1998

§ 4 EStG 1988

1. Ob eine Zahlung zu den Mietvorauszahlungen oder zu den Anschaffungskosten zu rechnen ist, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden.

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