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KanalanschlußgebührenO Innsbruck 1960 § 4: Hinsichtlich des Entstehens der Gebührenpflicht wird an die Rechtskraft des (baubeh) Bewilligungsbescheides bzw des Bewilligungsbescheides zur Herstellung des Kanalanschlusses angeknüpft;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 647 Heft 18 v. 15.9.1998

ob diese Bewilligungsbescheide rite erteilt wurden, ist nicht zu prüfen

§ 4 KanalanschlussgebührenO Innsbruck 1960

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