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BAO §§115, 303: Ein Anbringen, in dem die Wiederaufnahme des Verfahrens iSd §303 BAO beantragt wird, muß die konkreten Umstände darlegen, die als Behauptung eines bestimmten Wiederaufnahmegrundes u

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 611 Heft 17 v. 1.9.1998

nd seiner rechtzeitigen Geltendmachung erkennbar sind. In Fällen, in denen ein tauglicher Wiederaufnahmsgrund nicht einmal behauptet wird, ist die Beh jedoch keineswegs verpflichtet, Ermittlungen zur Feststellung eines solchen Wiederaufnahmsgrundes vorzunehmen

§ 115 BAO

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