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UStG 1994 § 18 Abs 7: Trennung der Entgelte nach Steuersätzen bei Gastronomiebetrieb zumutbar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 603 Heft 17 v. 1.9.1998

§ 18 Abs 7 UStG 1994

Die Entscheidung der Beh, dass bei dem ggstdl Gastronomiebetrieb die Trennung der Entgelte nach Steuersätzen zumutbar ist, ist nicht zu beanstanden. Der Umstand, dass keine maschinellen Einrichtungen zur Aufzeichnung der verschiedenen Steuersätzen unterliegenden Umsätze vorhanden sind, führt nicht automatisch zur Unzumutbarkeit der Trennung der Entgelte nach Steuersätzen.

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