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BAO § 250 Abs 1, § 275: Wenn die Beh aufgrund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist, ist der Formalvorschrift des §250 Abs1 lit a BAO Genüge getan BAO § 212a Abs 5, § 273 Abs 1, § 303 Abs 4, § 307 Abs 1:

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 585 Heft 16 v. 15.8.1998

§ 212a Abs 5 BAO

§ 273 Abs 1 BAO

§ 303 Abs 4 BAO

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