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EStG 1988 §§ 25, 29: Eine mit Entschließung des Bundespräsidenten verliehene Ehrenpension gilt als freiwillige Rente iSd § 29 Z 1 EStG 1988. Ihre Subsumierung unter § 25 EStG 1988 ist rechtswidrig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 534 Heft 15 v. 1.8.1998

§ 25 EStG 1988

§ 29 EStG 1988

1. Können Einkünfte unter einen der im § 25 EStG 1988 gesetzlich normierten Tatbestände, insb mangels bestehenden oder früheren Dienstverhältnisses, nicht subsumiert werden, so erweist sich eine dennoch erfolgende Beurteilung der Einkünfte als solche iSd § 25 EStG 1988 als rechtswidrig.

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