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EStG 1988 §§ 4, 10: Leistungen für die zeitraumbezogene Nutzung des Mietobjektes können nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechts gehören

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 523 Heft 15 v. 1.8.1998

§ 4 EStG 1988

§ 10 EStG 1988

1. Für den Erwerb eines Mietrechts ist lediglich erforderlich, dass rechtlich verbindlich ein entgeltliches Gebrauchsrecht an einerSache eingeräumt wird.

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